Die Förderung wird ausschließlich über den Imkereidachverband Biene Österreich abgewickelt, der gegenüber dem Bund als Förderungswerber für die wirtschaftlich Begünstigten auftritt.
Die Biene Österreich repräsentiert die im Bereich der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft bundes- oder landesweit tätigen Organisationen.
Hier die wichtigsten Förderbereiche auf einen Blick. Weitere Infos auf www.biene-oesterreich.at
Die imkerliche Kleingeräteförderung kann jedes Förderjahr (1.8. – 31.7. des Folgejahres) einmal in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen:
Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt mindestens 400 Euro brutto.
Das heißt, es müssen förderbare Geräte im Gesamtwert von mindestens 400 Euro brutto gekauft werden.
Die förderfähigen Geräte sind dem dazugehörigen Anhang der Sonderrichtlinie zu entnehmen.
Der Investitionszuschuss beträgt maximal 50 % der anrechenbaren Kosten.
Neueinsteiger sind zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 24 Monate Mitglied einer in der Imkerei tätigen Organisation (Imkerverein) sein.
Voraussetzungen
Kauf von mindestens 3 Magazinbeuten
Mindesterfordernis für eine Beute: bestehend aus Bodenbrett, mindestens 2 Zargen plus dazugehörige Rähmchen, Deckel
zulässige Beutenmaße: Zander, Einheitsmaß, Flachzarge, Breitwabe, Langstroth, Dadant
Es sind nur neue Beuten förderbar
Kauf von mindestens 3 Kunstschwärmen (keine Völker oder Ableger!!)
Kauf von mindestens 3 Reinzuchtköniginnen (sind auf einer Belegstelle begattet)
Kauf eines Sach- oder Lehrbuchs zum Thema Imkerei (keine Zeitschriften)
Es wird ein Pauschalbetrag (nach Maßgabe der vorhandenen Mittel) von 294 Euro ausbezahlt.
Investitionen sind Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von dauerhaften Gütern, die zu einem Zugang im Anlagevermögen des Investors führen.
Voraussetzungen
Es muss ein imkerlich begründeter Einheitswert vorliegen und
der Wert für ein einzelnes Gerät muss mindestens 400 Euro betragen, um als Investitionsgut im Sinne dieser Förderrichtlinie zu gelten!
Förderfähig sind ausgewiesene Geräte und Maschinen
soweit der Gesamtbetrag der Anschaffungen (Mindestinvestitionskosten) 2.000 Euro brutto übersteigt.
Der Wirtschaftlich Begünstigte muss für all diese Fördermaßnahmen im Veterinärinformationssystem (VIS) als Imker registriert sein und die vorgeschriebenen Meldungen durchführen.
Der Investitionszuschuss beträgt maximal 50 % der anrechenbaren Kosten.www.biene-oesterreich.at/foerdervoraussetzungen-fuer-investitions-kleingeraete-und-neueinsteigerfoerderung
Da sich die Förderichtlinien laufend ändern oder vorzeitig ausgeschöpft werden, übernehmen die Stadtbienen Klagenfurt für die Richtigkeit der Angaben keine Verantwortung!
Weiterbildungsmaßnahmen sowie Faulbrutsporenuntersuchung und Honiguntersuchungen sind beim Landesverband für Bienenzucht möglich.
Alle Informationen sind auf der homepage zu finden: www.bienenzucht.org
Ochsendorf 16, 9064 Pischeldorf
Tel.: 04224-2339
Email: office@bienenzucht.org
Bürozeiten: Mo - Fr von 8 – 12 Uhr
Telefondienst: Mo, Mi und Fr von 8 - 12 Uhr